BGH zur Anfechtbarkeit bei fehlerhafter Abrechnung

BGH, Urteil vom 20.9.2024 – V ZR 195/23

Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegenden Jahresabrechnung können nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt.