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Bei dieser Website handelt es sich um eine Unterseite der Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Hantke & Partner PartGmbB.
Auf dieser Seite beschäftigen wir uns ausschließlich mit dem Wohnungseigentumsrecht. Das Wohnungseigentumsrecht ist eine sehr spezielle Materie im großen und weiten Feld des Immobilienrechts. Das dazugehörige Gesetz, das Wohnungseigentumsgesetz, hat nur 49 Paragraphen, wovon sich nur rund 30 tatsächlich mit der Eigentumswohnung und der Wohnungseigentümergemeinschaft an sich beschäftigen. Wer also wissen will, wie sich welche Probleme in einer Wohnungseigentümergemeinschaft lösen lassen, der darf nicht nur ins Gesetz schauen. Der muss auch die Rechtsprechung kennen. Und am Ende ist es Erfahrung im Umgang mit dieser Materie, die zählt.
Unsere Kanzlei ist seit vielen Jahrzehnten im Bereich des Immobilienrechts und insbesondere ich auch im Wohnungseigentumsrecht aktiv. Wir arbeiten eng mit vielen Wohnungseigentumsverwaltern zusammen und vertreten die entsprechenden Wohnungseigentumsgemeinschaften u.a. in Beschlussanfechtungsverfahren. Damit es zu solchen Streitigkeiten gar nicht erst kommt, fordern Wohnungseigentumsverwalter oftmals nach entsprechendem Beschluss der Gemeinschaft Gutachten zur Rechtslage an, auf deren Grundlage die Gemeinschaft sodann ihr weiteres Vorgehen bestimmen kann. Die Kosten solcher Gutachten halten sich im vertretbaren Rahmen und vermeiden oft spätere jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen.
Wir stehen aber auch einzelnen Wohnungseigentümern zur Seite, die sich durch einen Beschluss der Gemeinschaft in ihren Rechten eingeschränkt fühlen.
Wenn Sie mehr über unsere Kanzlei erfahren wollen, finden Sie uns hier: www.hantkepartner.de
Wenn Sie mehr über das Wohnungseigentumsrecht erfahren wollen, dann bleiben Sie auf dieser Seite, auf der wir in unregelmäßigen Abständen immer wieder die aktuelle Rechtsprechung einstellen und auch kommentieren.
Viel Spaß
Dr. Patrick Kühnemund
wohnungseigentum.news
Rechtsanwälte Dr. Hantke und Partner PartGmbB
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Unsere Bürozeiten sind montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 17.30 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr.
Aktuelles: Betrachtungsweise
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AG Hamburg-St. Georg, Urt. v. 02.02.2024 – 980a C 21/23 Sofern die Klägerin geltend macht, dass der Verwaltung bzw. ihrem Geschäftsführer die erforderliche Sachkunde fehle, weil sie/er das gemeinschaftliche Eigentum in…
LG Hamburg: Keine Entlastung des Beirats, wenn Abrechnung fehlerhaft
LG Hamburg, Urt. v. 26.06.2024 – 318 S 51/23 Es widerspricht die Entlastung des Verwaltungsbeirats einer ordnungsgemäßen Verwaltung, wenn Ansprüche gegen den Verwaltungsbeirat in Betracht kommen und kein Grund ersichtlich ist,…
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AG Hamburg St.Georg vom 1.12.2023 – 980b C 31/22 Zu welcher Uhrzeit darf der Verwalter zu einer Eigentümerversammlung einladen? In einer Entscheidung aus 2022 hatte das Amtsgericht Hamburg St.Georg sich…
LG Hamburg zur Anfechtung von Abrechnungsbeschlüssen
LG Hamburg 318 S 34/23 – Hinweisbeschluss vom 12.1.2024 – n.v. Gemäß § 28 Abs. 2 WEG n.F. beschließen die Wohnungseigentümer nur noch über Zahlungspflichten zum Ausgleich einer Unter- oder…
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