E-Lademöglichkeiten

Mit der WEG-Reform 2020 hat der Gesetzgeber auch die Förderung der Elektromobilität umgesetzt. Die Grundregel findet sich in § 20 Abs. 2 WEG: Danach kann jeder Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung verlangen, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient.
Einzelheiten hierzu finden Sie in zwei Artikeln, die wir auf der website Anwalt.de veröffentlicht haben.