Estrich

Der Estrich gehört in der Regel zum Gemeinschaftseigentum, da er auch zumindest auch der Dämmung und der Isolierung dient. Soweit die Gemeinschaftsordnung nichts Anderes regelt, darf ein Eigentümer also nicht eigenständig den Estrich entfernen und dort z.B. eine Fußbodenheizung einbringen.