BGH Urteil vom 12.4.2013 – V ZR 103/12
Keine Beschlusskompetenz zur Veräußerung von Teilen des gemeinschaftlichen Grundstücks a) Stimmen einzelne Wohnungseigentümer einer Veräußerung von Teilen des gemeinschaftlichen Grundstücks nicht zu, können sie nicht durch einen Mehrheitsbeschluss dazu verpflichtet…
