Fußbodenheizung

Bei der Fußbodenheizung gibt es diverse Fragen, die sich nur beantworten lassen, wenn man die Teilungserklärung genau betrachtet. Letztlich geht es immer um die Frage, ob die Heizschlangen der Fußbodenheizung Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum sind, und ob ein Wohnungseigentümer eigenmächtig eine Fußbodenheizung installieren lassen darf. Ohne genaue Auslegung der Teilungserklärung können diese Fragen nicht abschließend beantwortet werden. Verlangt ein Eigentümer aber, ihm den Einbau einer Fußbodenheizung zu gestatten, kann ihm dieses nach § 20 Abs. 1 per Beschluss gestattet werden. Dabei ist immer darauf zu achten, dass die Erfassung und Abrechnung des Wärmeverbrauchs auch praktisch umsetzbar ist.