Mitteilung eines Hamburger Amtsgerichts an uns. Wir vertreten eine klagende Wohnungseigentümergemeinschaft, die Klage wurde Ende März 2022 eingereicht. Es liegt die Klagerwiderung vor und das Amtsgericht hat einen Hinweisbeschluss angekündigt. Auf mehrfache Nachfrage hier jetzt die letzte Antwort im Mai diesen Jahres:
“Die Defizite der dem Amtsgericht zur Verfügung gestellten digitalen Bearbeitungstechnik sind leider noch nicht behoben. Die erheblichen Effizienzeinbußen dauern leider an. Ihr Verfahren ist zur Zeit auf Platz 14 in der Liste der offenen Hinweisbeschlüsse angelangt. Es dürfte in ca. 10 Werktagen Platz 1 erreicht haben”
Dass ich diesen Hinweis veröffentliche, hat nichts mit Richterschelte zu tun. Ich sage ja bewußt nicht, von wem oder welcher Abteilung dieser Hinweis kommt. Aber ich werde alle unsere Mandanten, die sich über lange Verfahrensdauern beschweren, jetzt auf dieses Zitat verweisen.