Laut Pressemeldungen ist eine Verschiebung der Zertifizierungspflicht um ein Jahr geplant
Nach vereinzelten Pressemeldungen plant das Bundesjustizministerium, die Pflicht zur Zertifizierung für Wohnungseigentumsverwalter um Jahr, auf den 1.12.2023, zu verschieben. Zur Erinnerung: Das WEMoG hatte § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG eingeführt. Danach gehört zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines sog. zertifizierten Verwalters. Die Einzelheiten dazu waren in § 26a WEG geregelt worden. Und Gültigkeit sollte das alles ab 1.12.2022 haben, so war es in in § 48 Abs. 4 WEG geregelt. Das hätte tatsächlich bedeutet, dass die Wahl eines neuen Verwalters, der nicht zertifiziert ist, ab 1.12.2022 nicht mehr ordnungsmäßiger Verwaltung entsprochen hätte.
Nun scheint die Polititk erkannt zu haben, was sich in der Praxis lange abzeichnet: Es ist gar nicht möglich, innerhalb von zwei Jahren seit Inkrafttreten dieser Vorschrift entsprechende Ausbildungskonzepte aus dem Boden zu stampfen und alle Verwalter entsprechend zu zertifizieren. So brauchte der Gesetzgeber selbst über 9 Monate nach Inkraftreten des Gesetzes, bis er im September 2021 die entsprechende Verordnung über die Prüfung zum zertifizierten Verwalter verabschiedete. Einzelzheiten dazu finden Sie hier. Der DIHK hat einen Rahmenplan mit Lernzielen für die Prüfung im März 2022 veröffentlich, diesen finden Sie hier.
Die Zeit reichte also “hinten und vorne” nicht. Und daher soll das BMJ jetzt einen Gesetzesentwurf in Pipeline gegeben haben, wonbach § 19 Abs. 2 Nr. erst ab 1.12.2023, also ein Jahr später, anwendbar sein soll. Der Deutsche Anwaltverein hat das in einer Stellungnahme begrüßt. Der Verband Deutscher Wohnungseigentümer lehnt das Vorhaben ab und sieht durch die Verschiebung das Vetrauen in “eine moderne, leistungsfähige Verwaltung” gefährdet.
Betrachten wir es doch einmal realistisch: Corona, verbunden mit Ausgangssperren und “Versammlungsverboten”, also Monate ohne die üblichen jährlichen Wohnungseigentümerversammlungen, sozusagen mitten drin ein neues WEG mit ebenfalls neuen Herausforderungen wie z.B. neuen Anforderungen an Jahresabrechnungen und Einführung von Hybrid-Versammlunge, Energiekriese, Zensus und Grundsteuer. Gönnen wir den Verwaltern und Verwalterinnen ein wenig “Luft” zum Atemen holen, damit sie sich dann in das neue Abenteuer der Zertifizierung stürzen dürfen. Die Verwalterinnen und Verwalter sind nicht der Feind der Eigentümer, wie manch Interessenvertretung es vielleicht sehen mag. Sie sind Dienstleister und in der Regel bemüht, ihre Leistungen hervorragend zu erbringen.