Zertifizierter Verwalter wird verschoben um ein Jahr – wieder einmal Gesetzgebung auf den letzten Drücker….

Am 22. September 2022 hat der Deutsche Bundestag das “Gesetz zur Durchführung des Haager Übereinkommens….” verabschiedet. Was das mit dem Wohnungseigentumsrecht zu tun hat? Nun, auf die letzten Meter hat man diesen Gesetzesentwurf, den Sie hier finden, um einen Artikel 7 ergänzt. Und er lautet: “In § 48 Absatz 4 Satz 1 des Wohnungseigentumsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 34) wird die Angabe „1. Dezember 2022“ durch die Angabe „1. Dezember 2023“ ersetzt.”

§ 48 Abs. 4 Satz 1 in der derzeitigen Fassung sagt, dass § 19 Abs. 2 bnr. 6 WEG ab dem 1. Dezember 2022 anwendbar sei. Und dort wiederum steht, dass zur ordnungsmäßigen Verwaltung die Bestellung eines zertifizierten Verwalters nach § 26a WEG gehöre.

Eingefügt hatte diese Regelung im Gesetzgebungsverfahren der Rechtsausschuss des Bundestages, der dieses wie folgt begründete:

Begründung des Rechtsausschusses:

“Seitens des Deutschen Industrie- und Handelskammertags und des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland wurde darauf hingewiesen, dass bei Beibehaltung der bisherigen Frist mit erheblichen Engpässen bei der Zertifizierung der Verwalter zu rechnen ist und es nicht möglich erscheint, alle Verwalter, die die Prüfung ablegen wollen, bis zum 1. Dezember 2022 zu prüfen. Diese ernstzunehmenden Hinweise sollen aufgegriffen werden. Mit einer Verschiebung der Anwendbarkeit der Regelung zum zertifizierten Verwalter um ein Jahr auf den 1. Dezember 2023 soll eine Entzerrung der Situation ermöglicht werden.”

Und wie geht es weiter?

Dem Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Aktuell steht der Gesetzesentwurf zu TOP 6. auf der Tagesordnung für die nächste Sitzung des Bundesrates am 28.10.2022. Wenn der Entwurf dort verabschiedet wird, wogegen momenten wohl nichts spricht, könnte das Gesetz noch gerade rechtzeitig vor dem 1.12.2022 inkrafttreten.

Und was bedeutet das:

Aktuell können sich alle Verwalter/Verwalterinnen, welche die Anforderungen an die Zertifizierung noch nicht erfüllen, ein wenig entspannen. Aber ACHTUNG: Der 1.12.2023 kommt schneller, als man denkt….