Manchmal kann das, was im Protokoll einer Gerichtsverhandlung landet, ungewollt “komisch” klingen. Hier finden Sie einen Auszug aus einem Protokoll, der nicht “ungewollt” komisch war,. Ich sage nicht, welches Gericht oder welche Abteilung eines hamburger Gerichtes für diese “Prosa” verantwortlich zeichnet. Wer öfter im Wohnungseigentumsrecht in Hamburg unterwegs ist, wird die Person aber vielleicht an ihrem Stil erkennen:
“Das Gericht weist die Parteien zunächst darauf hin, dass beide zu dem eigentlichen Sachverhalt hinsichtlich der Daten (das Gericht liebt Daten) nicht vorgetragen haben.
Das Gericht hat sich aus den Anlagen freundlicherweise folgenden Ablauf erschlossen, den es nun vortragen wird und den es für unstreitig hält.
Es begab sich aber zu der Zeit, dass der 11.12.2019 ,sich näherte und der Maschendrahtzaun zwischen den Grundstücken der Parteien kaputt war. Man traf sich vor Ort mit dem Zeugen L. an diesem Tage und kam mit der Tochter der Beklagten überein, dass ein neuer Maschendrahtzaun her solle, aber zunächst Kostenvoranschläge eingeholt werden müssten. Dies sollte die WEG-Verwaltung der Klägerin machen. Dann passierte erstmal, wie so häufig in Hamburg, gar nichts mehr.
Dann kam der 16.04.2020. An diesem schönen Tage erschien die Firma G. und baute keinen Maschendrahtzaun auf, sondern einen Stahlmattenzaun. Dieses sah die Tochter der Beklagten. Sie schüttelte zunächst den Kopf, wiegte ihn dann hin und her und sagte, nun gut, dann sei es so. Mag dieser Stahlmattenzaun errichtet werden.”
Zur Einordnung: Ja, dieser Sachverhalt war so unstreitig, nur die konkreten Daten waren so nicht vorgetragen, statt dessen hieß es in der Klage, dass die Parteien im Dezember 2019 zusammenkamen und sodann im April 2020 die Firma zur Errichtung des Zaunes erschien. Alles war unstreitig