Anspruch auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten
Gedanken zu LG Hamburg 318 T 16/22 Eigentlich ist es kein gutes Zeugnis für einen Wohnungseigentumsverwalter, wenn ihm am Ende das Landgericht erzählen muss, was u.a. seine Pflichten als Verwalter…
Gedanken zu LG Hamburg 318 T 16/22 Eigentlich ist es kein gutes Zeugnis für einen Wohnungseigentumsverwalter, wenn ihm am Ende das Landgericht erzählen muss, was u.a. seine Pflichten als Verwalter…
318 T 16/22 Jeder Eigentümer hat einen Anspruch darauf, dass seine Beschlussanträge auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung genommen werden, solange diese nicht rechtsmißbräuchlich sind. Der Einladende ist nicht berechtigt,…