Gesetzesänderung zu Balkonkraftwerken und virtuellen Versammlungen tritt heute am 17.10.2024 in Kraft – ein paar Anmerkungen

Gesetz ist am 16. Oktober 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden

Über dieses Gesetz hatte ich schon vor einigen Wochen berichtet, als es vom Bundestag verabschiedet worden war. Jetzt ist es im Bundesgetzblatt verkündet worden und tritt damit am 17. Oktober 2024 in Kraft.

Der Weg ist jetzt also frei für neue Gestaltungen der Wohnungseigentümerversammlung. Jetzt sind auch rein virtuelle Versammlungen möglich, allerdings bedarf es für die Einführung einer virtuellen Versammlung einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der abgegebenen Stimmen. Und es muss in einer Übergangszeit noch mindestens ein Mal jährlich eine Präsenzversammlung stattfinden. Wir steuern also auf interessante Zeiten zu. Zukünftig werden wir Beschlussanfechtungsverfahren haben mit der Begründung, dass ein Eigentümer nicht an der Versammlung wie vorgesehen habe teilnehmen können, weil die Technik versagt habe; und dann wird es um die Frage gehen, ob dieses Versagen seine Ursache auf Seiten des Eigentümers oder auf Seiten der WEG gehabt hat. Und wie geht man damit um, wenn einfach “die Leitung” ausfällt. Machen wir uns nichts vor: Die schöne neue Welt ist auch eine Herausforderung. Gestern sollte ich an einer Online-Fortbilung eines großen, namhaften Anbieters teilnehmen. Nach 45 Minuten wurde das Ganze endgültig abgegbrochen, weil der Referent “massive technische Probleme” hatte – er kam nicht ins Netz.

Wie berechnen wir zukünftig die Mehrheit bei Beschlussfassungen, wenn einige der per Video aufgeschalteten Eigentümer zeitweise “aus der Leitung fliegen”. Wie lange wartet der Versammlungsleiter, ob die Teilnehmer wieder “auftauchen”? Es wird also spannend.

Und was die Balkonkraftwerke betrifft: Nun, ich hatte schon in dem oben zitierten Eintrag auf eine Entscheidung des OLG Braunschweig hingewiesen, wo es um den Blendeffekt solcher Solaranlagen ging. Stellen wir uns also die Fassade eines 12-stöckigen Hauses vor mit z.B. 48 Balkonen. Auf 32 Balkonen sind Solarpanele angebracht – und Sie sind der Nachbar oder die Nachbarin auf der gegenüberliegenden Seite, die für ein bis zwei Stunden am Tag nicht mehr aus dem eigenen Fenster schauen kann, weil vom Nachbargebäude etwas blendet, was einer Supernova gleichkommt – dutzende Solarpanele, welche die voll Blendwirkung der Sonne in Ihr Fenster reflektieren. Ich bin gespannt….

In diesem Sinne

Patrick Kühnemund