Mit dem WEMoG wurde bekanntlich auch der zertifizierte Verwalter eingeführt. Nach § 26a WEG dürfen bald nur noch zertifizierte Verwalter zum Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft gewählt werden.
Wie die Zertifizierung konkret von statten geht, regelt die Zertifzierter-Verwalter-Prüfungsverordnung (ZertVerwV). Dort sind viele Dinge geregelt, u.a. in § 6 Abs. 2, dass die Industrie- und Handelskammer nach bestandener Prüfung ein Zertifikat ausstellt, wonach diese Person die Prüfung zum zertifizierten Verwalter abgelegt habe. Das ist doch was, ein amtlicher Nachweis, eine Zertifizierung. Das kann man sich an die Wand hängen, auf die Website stellen, den Bewerbungen um neue Verwaltungsmandate beifügen.
Nun gibt es ja aber richtigerweise ganz viele Personen, die gar keine Prüfung ablegen müssen, weil sie nämlich “einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind”, § 7 ZertVerwV. Dazu gehören die meisten Menschen, die ich aus dem Umfeld der mir bekannten Verwalter kenne: Menschen mit Ausbildungen als Immobilielkaufleute, Kauffrau oder Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Immobilienfachwirte oder Absolventen eines Studienganges mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt. All diese Menschen dürfen sich ohne Prüfung als zertifizierter Verwalter bezeichnen, so sagt es die Verordnung. Allein: Ein Zertifikat bekommen sie nicht !
Und bei einer juristischen Person oder Personengesellschaft (z.B. Gmbh oder KG) wird es noch abstrakter: Diese dürfen sich ebenfalls als zertifizierte Verwalter bezeichnen, wenn die bei ihnen Beschäftigten, die unmittelbar mit den Aufgaben der Wohnungseigentumsverwaltung betraut sind, entweder tatsächlich zertifiziert sind, oder aber zu den Personen gehören, die einem zertifizierten Verwalter gleichgestellt sind.
Nehmen wir also eine Immobilienverwaltungs-GmbH, die im Bereich der Wohnungseigentumsverwaltung tätig ist. Alle Mitarbeitenden gehören zu den Personen nach § 7 ZertVerwV, die sich als zertifizierte Verwalter bezeichnen dürfen. Damit darf sich auch die GmbH als zertifizierte Verwalterin bezeichnen – bekommt aber nirgendwo ein Zertifikat. Nichts, was man sich an die Wand hängen kann. Nichts, was man einer Bewerbung beifügen kann. Wenn diese Verwalterin sich also um eine neue Verwaltung bewirbt und nachweisen soll, dass sie auch wirklich zertifiziert ist, geht das wohl nur mit den Angaben (und ggf. Nachweisen) zu den jeweiligen Berufsabschlüssen der Sachbearbeiter, Teamleitungen und ggf. auch der zuständigen Geschäftsführung.
Dass qualifiziert ausgebildete Menschen keine zusätzliche Qualifizierung mehr absolvieren müssen, ist völlig richtig. Nur paßt das dann alles nicht mehr so recht ins System der “Zertifizierung”. Auch wenn damit ein wenig Aufwand verbunden wäre, wäre es vielleicht sinnvoll gewesen, wenn sich solche juristischen Personenen auf Antrag von der zuständigen Kammer bescheinigen lassen könnten, dass sie ausschließlich qualifizierte, sozusagen von Ausbildungs wegen bereits zertifizierte, Personen beschäftige und damit selbst “zertifiziert” sei. Und dann hätte auch diese Verwalterin ein “Zertifikat”.