Teilungserklärung

Die Teilungserklärung ist bildlich gesehen der Schöpfungsakt der Wohnungseigentümergemeinschaft. Umgangssprachlich wird unter dem Begriff der Teilungserklärung oftmals auch die sog. Gemeinschaftsordnung verstanden. Das ist aber nicht korrekt: Die Teilungserklärung im eigentlichen Sinne ist jene Erklärung, mit der nach § 3 oder § 8 WEG Miteigentumsanteile, verbunden mit einem Sondereigentum, geschaffen werden. Dabei können entweder die Miteigentümer einer Bruchteilsgemeinschaft den Eigentümer untereinander jeweils entsprechendes Sondereigentum zuweisen (§ 3 WEG). Oder aber es kann ein einzelner Eigentümer das Grundstück in Miteigentumsanteile, verbunden jeweils mit Sondereigentum, aufteilen (§ 8 WEG).