AG Hamburg-Barmbek vom 27.5.2022 Beitrag veröffentlicht:23. Oktober 2022 Beitrags-Kategorie:Rechtsprechung Hamburg 880 C 2/21 Ein Herausgabeanspruch eines Wohnungseigentümers betreffend eine Fläche, an der ihm ein Sondernutzungsrecht zusteht, unterliegt nicht der Verjährung. (Fundstelle: ZMR 2022, 830) Weitere Artikel ansehen Vorheriger BeitragAG Hamburg St-Georg vom 13.5.2022 Nächster BeitragKeine Verjährung von Herausgabeansprüchen aus Sondernutzungsrechten Das könnte dir auch gefallen „in Rücksprache mit dem Beirat“ ist zu unbestimmt 23. Juni 2026 LG Hamburg: Keine Entlastung des Beirats, wenn Abrechnung fehlerhaft 14. Oktober 2024 AG Hamburg-St. Georg: Absenkungsbeschluss nicht isoliert anfechtbar 10. Dezember 2022