Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 16.9.2022 entschieden, dass bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eingetreten ist, der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen ist. Bisher gibt es nur die Pressemeldung, die finden Sie hier. Warten wir einmal die Urteilsbegründung ab.
BGH Urteil vom 16.9.2022 – V ZR 69/21 AKTUELL
- Beitrag veröffentlicht:16. September 2022
- Beitrags-Kategorie:Rechtsprechung des BGH
