Feriengäste

Wenn die Teilungserklärung nichts Anderes vorsieht, ist die Vermietung einer Wohnung an wöchentlich oder auch täglich wechselnde Feriengäste zulässig. Diese Vermietung ist Teil der zulässigen Wohnnutzung. (BGH, Urteil vom 15. 1. 2010 – V ZR 72/09). Eine Änderung einer solchen Teilungserklärung ist nur mit Zustimmung aller Eigentümer zulässig.