AG Hamburg-Barmbek vom 27.5.2022 Beitrag veröffentlicht:23. Oktober 2022 Beitrags-Kategorie:Rechtsprechung Hamburg 880 C 2/21 Ein Herausgabeanspruch eines Wohnungseigentümers betreffend eine Fläche, an der ihm ein Sondernutzungsrecht zusteht, unterliegt nicht der Verjährung. (Fundstelle: ZMR 2022, 830) Weitere Artikel ansehen Vorheriger BeitragAG Hamburg St-Georg vom 13.5.2022 Nächster BeitragKeine Verjährung von Herausgabeansprüchen aus Sondernutzungsrechten Das könnte dir auch gefallen LG Hamburg – Urteil vom 13.7.2022 14. Oktober 2022 „in Rücksprache mit dem Beirat“ ist zu unbestimmt 23. Juni 2026 AG Hamburg-St.Georg: erfolgreiche einstweilige Verfügung 10. Dezember 2022