AG Hamburg-Barmbek vom 27.5.2022 Beitrag veröffentlicht:23. Oktober 2022 Beitrags-Kategorie:Rechtsprechung Hamburg 880 C 2/21 Ein Herausgabeanspruch eines Wohnungseigentümers betreffend eine Fläche, an der ihm ein Sondernutzungsrecht zusteht, unterliegt nicht der Verjährung. (Fundstelle: ZMR 2022, 830) Weitere Artikel ansehen Vorheriger BeitragAG Hamburg St-Georg vom 13.5.2022 Nächster BeitragKeine Verjährung von Herausgabeansprüchen aus Sondernutzungsrechten Das könnte dir auch gefallen LG Hamburg – Urteil vom 22.12.2021 4. Oktober 2022 Und täglich grüßt das Murmeltier – schon wieder ein unbestimmter Beschluss 17. November 2023 Aktuelle Entscheidung des LG Hamburg zu „positiven Negativbeschlüssen“ und zur Beschlussersetzung 30. Dezember 2023
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