AG Hamburg-Barmbek vom 27.5.2022 Beitrag veröffentlicht:23. Oktober 2022 Beitrags-Kategorie:Rechtsprechung Hamburg 880 C 2/21 Ein Herausgabeanspruch eines Wohnungseigentümers betreffend eine Fläche, an der ihm ein Sondernutzungsrecht zusteht, unterliegt nicht der Verjährung. (Fundstelle: ZMR 2022, 830) Weitere Artikel ansehen Vorheriger BeitragAG Hamburg St-Georg vom 13.5.2022 Nächster BeitragKeine Verjährung von Herausgabeansprüchen aus Sondernutzungsrechten Das könnte dir auch gefallen AG Hamburg-St. Georg – Urteil vom 25.2.2022 27. Juni 2022 Amtsgericht St.Georg – Uhrzeit für Wohnungseigentümerversammlung 10. Mai 2024 Und täglich grüßt das Murmeltier – schon wieder ein unbestimmter Beschluss 17. November 2023