LG Hamburg, Beschl. vom 13.09.2018
318 T 13/18 Wenn in der Vesammlung aus der Reihe der Eigentümer Beschlüsse formuliert werden, liegt kein grobes Verschulden des Verwalters vor, wenn er einen unbestimmten Beschluss fassen läßt. Das…
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980a C 29/21 1. Gegenstand eines Beschlusses nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG n.F. sind nur Zahlungspflichten. 2. Gibt der Beschluss keine Anhaltspunkte dafür, dass solche Zahlungspflichten beschlossen…
V ZR 92/21 Ein Wohnungseigentümer, der Verbindlichkeiten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer getilgt hat, kann von den anderen Eigentümern auch dann keine unmittelbare (anteilige) Erstattung seiner Aufwendungen verlangen, wenn er später…