BGH Urteil vom 16.12.2022 – V ZR 263/21

Nach dem seit dem 1. Dezember 2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.

Die Entscheidung finden Sie hier.

Eine kurze Anmerkung finden Sie hier.