Wie man den Kostenverteilungsschlüssel nach § 16 II nicht ändern kann: Gedanken zu AG Hamburg 11 C 106/22
Im Februar hatte ich einen kurzen Text zu der Frage geschrieben, welche Möglichkeiten sich bieten, einen Verteilungsschlüssel nach § 16 Abs. 2 WEG zu ändern. Sie finden den Text hier.…
