AG Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 14.9.2021

750 C 29/20

Eine Umstellung einer nach dem 1.12.2020 eingereichten, gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichtete Beschlussanfechtungsklage, kann nach Ablauf der Klagfrist nicht mehr fristwahrend auf die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer umgestellt werden (Leitsatz des Gerichts)