Augen auf bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts – Anmerkung zu LG Hamburg 318 S 38/21
Manchmal steckt der Teufel im Detail, das merken wir jeden Tag aufs Neue in der Beratungspraxis: Ein Ehepaar erscheint und möchte, dass ein Beschluss angefohten wird. Oder: Der Verwalter beauftragt…
