Wie man den Kostenverteilungsschlüssel nach § 16 II nicht ändern kann: Gedanken zu AG Hamburg 11 C 106/22

Im Februar hatte ich einen kurzen Text zu der Frage geschrieben, welche Möglichkeiten sich bieten, einen Verteilungsschlüssel nach § 16 Abs. 2 WEG zu ändern. Sie finden den Text hier.…

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Die Maßstabskontinuität bei § 16 Abs. 2, oder: müssen wir das heute schon beschließen, oder kann das noch warten?

§ 16 Abs. 2 WEG in der aktuelle Fassung sieht vor, dass die Eigentümer bestimmte Kosten oder bestimmte Arten von Kosten abweichend von Gesetz oder Teilungserklärung per Beschluss verteilen können.…

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