Ich hatte schon an einigen Stellen darüber berichtet: Im Mai diesen Jahres gab es einen Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministierum zur Einführung einer sog. reinen virtuelen Wohnungseigentümerversammlung und zur vereinfachten Installation sog. Balkonkraftwerke.
Dieses Vorhaben ist jetzt in die nächste Ebene gehoben worden: Das Bundeskabinett hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf am 13.9.2023 beschlossen. Sie finden den Gesetzesentwurf und eine hilfreiche Synopse hier auf der Website des Ministeriums.
Was man davon halten soll, mag jeder selbste beurteilen. Der Haufe-Verlag hat in einer Meldung die Stellungnahmen diverser Verbände zusammengefaßt, diese finden Sie hier.
Ich wünsche einen guten, jedenfalls hier in Hamburg gerade sehr sonnigen Wochenstart.