Anspruch auf Aufnahme von Tagesordnungspunkten
Gedanken zu LG Hamburg 318 T 16/22 Eigentlich ist es kein gutes Zeugnis für einen Wohnungseigentumsverwalter, wenn ihm am Ende das Landgericht erzählen muss, was u.a. seine Pflichten als Verwalter…
Gedanken zu LG Hamburg 318 T 16/22 Eigentlich ist es kein gutes Zeugnis für einen Wohnungseigentumsverwalter, wenn ihm am Ende das Landgericht erzählen muss, was u.a. seine Pflichten als Verwalter…
318 T 16/22 Jeder Eigentümer hat einen Anspruch darauf, dass seine Beschlussanträge auf die Tagesordnung der nächsten Versammlung genommen werden, solange diese nicht rechtsmißbräuchlich sind. Der Einladende ist nicht berechtigt,…
318 S 23/21 Die Erklärung der Beklagtenseite im Anfechtungsprozess einschließlich der Erklärung ihres anwaltlichen Prozessbevollmächtigten, den streitgegenständlichen Beschluss nicht durchzuführen und aus ihm keine Rechte herzuleiten, führt keine Erledigung der…
Eine Klage gegen die übrigen Wohnungseigentümer kann zwar im Einzelfall als Klage gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) als Verband zu verstehen sein. Das setzt aber voraus, dass sich dem…